UNSER STEUERTIPP FÄHRT ELEKTRISCH.
ELEKTRISIERENDER VORTEIL.

VER­GÜNS­TI­GTE DIENST­WAGEN­BE­STEUERUNG* FÜR VIELE ELEK­TRI­FI­ZIER­TE BMW.

Ausdauernd, emissionsarm und mit elektrisierender Fahrfreude: Die BMW Plug-in-Hybride und BMW i Modelle bieten zahlreiche Vorteile. Zusätzlich profitieren Sie von der vergünstigten Dienstwagenbesteuerung. Das macht die elektrifizierten BMW Modelle als Dienstwagen noch attraktiver.

DIENSTWAGEN MIT ELEKTROANTRIEB. DAS RECHNET SICH.

Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Regelung zur DW- Besteuerung für PHEV und Verbrenner wird fortgeführt.

GROSSE AUSWAHL. GROSSER NUTZEN.

Für jeden geeignet: Dank der vielfältigen Auswahl an elektrifizierten BMW Fahrzeugen ist auch für Sie und Ihren Lebensstil das passende Modell dabei. Elektrisieren Sie jetzt Ihren (Arbeits-)Alltag und erleben Sie selbst die Faszination der Elektromobilität. Die wachsende Ladeinfrastruktur und die absolute Alltagstauglichkeit machen den Einstieg so einfach wie nie.

BMW GESCHÄFTSKUNDENLEASING.

Schaffen Sie die optimalen Voraussetzungen für Ihren nächsten Firmenwagen oder Fuhrpark mit unseren Angeboten für BMW Geschäftskunden. Entdecken Sie unsere aktuellen Leasingangebote sowie weitere Informationen rund um unsere Services und Leistungen für BMW Geschäftskunden.

BMW Geschäftskundenleasing

* Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen